Inhalt wird geladen ...
Zur ungeladenen Ansicht wechseln
Landwirtschaftsfahrzeuge unter 32 km/h
Fahrzeugart: Zugmaschinen, die für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden und eine Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h nicht überschreitet, bei Kombinationen nicht mehr als 25 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klassen: keine
Befristung: Nein
Ärzt. Untersuchung: Nein, nur Sehtest