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Zugfahrzeug der Klasse C1 + Anhänger mit 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Fahrzeugart: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg nicht übersteigen.
Mindestalter: 18 Jahre
(17 Jahre bei BKF-Ausbildung)
Voraussetzungen: Klasse B
erforderlich Einschluss der Klassen: Keine
Befristung: Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für weitere 5 Jahre;
danach für jeweils 5 Jahre
Ärzt. Untersuchung:ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis