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über 3,5 t z.G., bis 8 Sitzplätze
Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg,
aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Mindestalter: 18 Jahre
(17 Jahre bei BKF-Ausbildung)
Voraussetzungen: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klassen: Keine
Befristung: Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
nach Vollendung des 45. Lebensjahres für weitere 5 Jahre;
danach für jeweils 5 Jahre
Ärzt. Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis