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Weniger als 35 kW und nicht mehr als 0,2 kW pro Kilogramm Leergewicht
Fahrzeugart: Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und nicht mehr als 0,2 kW pro Kilogramm Leergewicht.
Mindestalter: 18
Voraussetzungen: kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klassen: A1, AM
Befristung: Nein
Ärzt. Untersuchung: Nein, nur Sehtest